Info – Neue Förderrichtlinie Kleingeräteförderung

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Nach intensiven und kooperativen Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsministerium startet die neue EU – Imkereiförderperiode mit 1.1.2023.

Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen im Überblick

Förderanträge müssen über eine digitale Förderplattform der AMA abgewickelt werden! Dazu ist eine „Handysignatur“ notwendig. (Die Handy-Signatur ist Ihre persönliche Unterschrift im Internet. Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und somit Ihr digitaler Ausweis im Netz. Mit der Handy-Signatur haben Sie Zugang zu mehr als 200 E-Services aus Wirtschaft und Verwaltung.
Außerdem muss, so wie bei der Investitionsförderung, auch bei der Kleingeräte- und Neueinsteigerförderung zuerst ein Förderantrag gestellt werden, der von der Zahl- und Kontrollstelle AMA genehmigt werden muss und erst danach dürfen die beantragten förderbaren Geräte gekauft werden. Wenn dann alle Rechnungen vorliegen wird der Auszahlungsantrag separat gestellt.
Förderanträge für die genannten Förderungen sind vom 1. Jänner 2023 bis spätestens 15. Juni 2023 einzureichen. Danach können keine Förderanträge mehr gestellt werden.
Die Kleingeräteförderung wurde deutlich attraktiver gestaltet: Ab 5 Bienenvölkern kann ein Förderantrag für förderbare Geräte bis zu einer maximalen Höhe von € 18.000 gestellt werden. Es werden (je nach Teilnahme an verschiedenen Programmen – Qualitätsprogramm, Bienengesundheitsprogramm) bis zu 45% der anerkannten Nettokosten gefördert. Dazu kommt ein Biozuschlag von 10% für Bio Imkereibetriebe.
Bei der Neueinsteigerförderung wurde die Altersgrenze auf 50 Jahre angehoben.

Neben der Förderung des Ankaufes von Bio Wachs konnte die Förderung von Bio Zucker (Bio Rübenzucker bzw. Fertigfutter auf Basis Bio Rübenzucker) mit € 15 pro Bio Volk erreicht werden. Damit kommen nun auch Bio Betriebe, die keinen imkerlichen Einheitswert und keine landwirtschaftliche Mindestfläche von 1,5 ha haben in den Genuss einer „Bioförderung“. (Geblieben ist die Förderung für ÖPUL-Betriebe mit € 25 pro Bienenvolk).
Neben der Förderung von Belegstellen mit Zuchtwert geschätzten Drohnenvölkern, können nun auch die Teilnehmer an der Leistungsprüfung eine Förderung für die Künstliche Besamung mit € 20 pro besamter Königin beantragen.
Auch die Labor Untersuchungen wurden um die Analyse auf Diastase, den Test auf Wachsverfälschung und die Untersuchung auf verschiedene Bienenviren erweitert.

Damit steht für die Imkerinnen und Imker weiterhin ein attraktives Förderprogramm zur Verfügung.

Die bürokratischen Hürden (digitale Antragstellung mittels Handysignatur) können sicher unter Mithilfe Ihres Verbandes genommen werden.
Ein Tipp: holen Sie sich jetzt schon Ihre digitale Handysignatur. Damit sind Sie für den nächsten Förderantrag gerüstet. Es wird auch umfangreiche Merkblätter und Informationen im Internet geben, die Sie durch die Antragstellung leiten werden und natürlich steht Ihnen auch Biene Österreich mit Rat und Tat zur Seite.
Autor:
Christian Boigenzahn
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