Vorteile des Gasoxamaten (Neu jetzt mit Rothenberger-Brenner und Multigas-Kartusche):
- Heizung mit Kartuschenbrenner oder großem Gasbrenner, es werden keine schweren Fahrzeugbatterien benötigt
- oben aufgesetzter Tab Spender für 35 Stück Oxalsäure-Tabs
- Temperatursensor im Verdampferkännchen, sowie digitale Temperaturanzeige am Bedienpanel
- komplett geschlossenes System, da das Gerät bei der Neubestückung nicht geöffnet werden muss
- kurze Behandlungszeiten, pro Stunde kann man ca. 20 Völker bedampfen
- mit einer Gaskartusche von 600 ml sind je nach Umgebungstemperatur ca. 60 Bedampfungen (Brenndauer ca. 140 min) möglich. Bedampfungen sind jetzt auch bei niederen Temperatuen möglich durch die Verwendung von Multigas-Kartuschen. Man kann aber auch einen großen Gasbrenner mit großer Propangasflasche verwenden, wenn man sehr viele Völker bedampfen will.
- bei Winterbehandlungen steigt die Temperatur durch innenliegende zusätzliche Heizflächen um ca. 15°C, es wird unter der Haube bis zu 30 °C warm und die Bienen lockern sich von der Wintertraube, somit kommen die Oxalsäure-Kristalle in das Haarkleid aller Bienen
- höchster Wirkungsgrad bei optimaler Sicherheit für den Anwender
- fein verdampfte Oxalsäure ist hoch wirksam gegen die Varroa, sie muss nur mit dem geeigneten Gerät an das Haarkleid der Bienen herangebracht werden. Der Gasoxamat macht das hervorragend in kurzer Zeit, völlig ohne Nebenwirkungen und komplett unabhängig von der Außentemperatur
- Oxalsäure wird bei den Behandlungen von den Bienen nicht aufgenommen, diese werden daher gesundheitlich auch nicht beeinträchtigt. Nach dem Arzneimittelgesetz § 2 ist ein Stoff nur dann ein Arzneimittel, wenn er im oder am tierischen Körper angewendet oder einem Tier verabreicht werden kann, um die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen.
- da aber die feinen Oxalsäure-Kristalle bei der Verdampfung mit dem Oxamat nur bis an das Haarkleid der Bienen gelangen und von diesen entfernt werden, greift hier das Arzneimittelgesetz nicht. In dieser Applikation ist die Sublimation von Oxalsäuredihydrat kein Arzneimittel
- diese Anwendungsform der Sublimation ist auch kein Biozid, da den Milben durch den Osmose-Effekt an den Haftlappen die Feuchtigkeit entzogen wird. Der Osmose-Effekt ist ein rein physikalischer Effekt und physikalische Effekte unterliegen nicht dem Arzneimittelrecht bzw. Biozidrecht
(Im Lieferumfang sind außerdem noch die Batterien mit Ladegerät für den Lüfter enthalten)
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