AMA-Imkereiförderung in Österreich – alle wichtigen Infos für Imker:innen

Die Imkereiförderung der Agrarmarkt Austria (AMA) ist ein zentrales Unterstützungsinstrument für alle, die Bienen halten. Sie bietet finanzielle Zuschüsse für Neueinsteiger:innen, erfahrene Imkereibetriebe und für die biologische Bienenhaltung. Ziel ist es, die Qualität der Honigproduktion zu sichern, die Bienengesundheit zu fördern und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu stärken.

Damit du dich im Förderdschungel zurechtfindest, haben wir alle relevanten Informationen für dich zusammengestellt.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Grundsätzlich richtet sich die AMA-Imkereiförderung an:

  • Imker:innen mit Wohn- oder Betriebssitz in Österreich
  • Mitglieder eines anerkannten Imkervereins oder -verbands (oft Voraussetzung)
  • Imker:innen mit einer bestimmten Mindestanzahl an Bienenvölkern (abhängig von der Fördermaßnahme)
  • Biobetriebe mit gültigem Bio-Kontrollvertrag

👉 Offizielle Informationen findest du auch bei der AMA – Imkereiförderung.


Fördermaßnahmen im Überblick

  1. Neueinsteigerförderung

  • Zuschüsse für den Start in die Bienenhaltung
  • Gefördert werden u. a. Magazine-Beuten, Kunstschwärme und Reinzuchtköniginnen
  1. Investitionsförderung für Imkereibetriebe

Die Investitionsförderung ist für bestehende Imkereien gedacht, die ihren Betrieb modernisieren oder effizienter gestalten möchten.

  • Zuschüsse für Geräte, technische Ausstattung und bauliche Einrichtungen
  • Förderhöhe: ca. 35 % der Netto-Kosten, bei Biobetrieben bis zu 45 %
  • Zusätzlich Zuschläge möglich, wenn du am Honigqualitätsprogramm (QP) oder am Bienengesundheitsprogramm (ÖBGP) teilnimmst

👉 Detailinformationen und Formulare gibt es bei der AMA – Imkereiförderung Merkblätter.


Investitionsförderung im Detail – Fristen, Unterlagen & Geräte

Fristen und Ablauf

  • Antragstellung: bis spätestens 15. Juni des jeweiligen Jahres
  • Kauf: erst nach erfolgter Bewilligung
  • Auszahlungsantrag: bis spätestens 31. Juli desselben Jahres
  • Pro Kalenderjahr ist nur ein Antrag möglich

Benötigte Nachweise & Unterlagen

Um eine Investitionsförderung erfolgreich zu beantragen, sind folgende Unterlagen notwendig:

  • VIS-Auszug: aktueller Nachweis der gemeldeten Bienenvölker und Standorte
  • Mitgliedschaftsnachweis: Bestätigung einer Vereins- oder Verbandsmitgliedschaft
  • Betriebsverbesserungsplan: kurze Darstellung der aktuellen Betriebsdaten (z. B. Ertrag, Absatz, Umsatz) und wie die geplante Investition den Betrieb wirtschaftlich verbessert
  • Fachlicher Nachweis: Imkereifacharbeiter/in- oder Meisterabschluss oder Bestätigung von mindestens fünf Jahren Berufserfahrung durch eine anerkannte Stelle
  • Betriebsstatus: z. B. Einheitswertbescheid oder Firmenbuchauszug
  • Vergleichsangebote: zur Begründung der geplanten Kosten
  • Programmteilnahme: Nachweis über QP/ÖBGP oder bei Biobetrieben ein gültiges Bio-Zertifikat

Förderfähige Geräte und Investitionen

Die Liste der förderbaren Anschaffungen ist umfangreich. Beispiele:

  • Honigverarbeitung: automatische Schleudern, Entdeckelungsmaschinen, Honigauftaugeräte, Rührmaschinen
  • Abfüll- und Lagereinrichtungen: Edelstahl-Abfülltöpfe, Abfüllanlagen, Lagertanks, Edelstahlmöbel
  • Hygiene & Reinigung: Gläserwaschmaschinen (≥ 80 °C), Heißwasser-Hochdruckreiniger (z. B. ≥ 140 bar, ≥ 140 °C, ≥ 1.000 l/h)
  • Verpackung & Transport: Etikettieranlagen, Hebehilfen, Anhänger oder Aufbauten für die Wanderimkerei (mit Mindestnutzlast und Ladefläche)
  • Metproduktion: Gärtanks, Filter- und Pumpanlagen, Abfüllgeräte

Damit werden sowohl kleine Rationalisierungsgeräte als auch größere Investitionen unterstützt, die den Betrieb langfristig verbessern.


Antragstellung digital

Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die eAMA-Plattform.
Für den Zugang wird eine Handysignatur benötigt.

👉 Hier geht’s direkt zur eAMA-Plattform.

Kontakt für Rückfragen

Falls du Unterstützung bei der Antragstellung benötigst, kannst du dich direkt an die AMA wenden:

  • Telefon: +43 50 3151-0

Förderung für biologische Imkereien

Biobetriebe können zusätzlich Zuschüsse für:

  • Bio-Futtermittel (z. B. Bio-Rübenzucker)
  • rückstandsfreies Wachs

Voraussetzung ist ein gültiger Bio-Kontrollvertrag.
👉 Mehr Infos: AMA Imkereiförderung Bio

Förderung für Qualität & Bienengesundheit

  • Unterstützung für die Teilnahme an Qualitätsprogrammen wie dem Honigqualitätsprogramm (QP)
  • Förderungen für Maßnahmen der Bienengesundheit (z. B. Beratungen, Bekämpfung von Bienenkrankheiten)

Diese Programme bringen nicht nur Vorteile für die Bienengesundheit, sondern erhöhen auch die Förderquote bei anderen Maßnahmen.


Höhe der Förderung

Die AMA-Imkereiförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

  • Förderhöhe zwischen 35 % und 45 % der Netto-Kosten
  • Bio-Imkereien profitieren von höheren Quoten
  • Zuschläge durch Teilnahme an QP und/oder ÖBGP möglich
  • Mindest- und Höchstbeträge sind je nach Maßnahme festgelegt

👉 Einen Überblick über die Fördersätze findest du im AMA-Merkblatt Imkereiförderung.


Fazit

Die AMA-Förderung für Imker:innen bietet wertvolle finanzielle Unterstützung – egal, ob du gerade erst beginnst oder deinen Betrieb modernisieren möchtest.

  • Neueinsteiger:innen können günstiger in die Bienenhaltung starten
  • Bestandsimker:innen profitieren von Zuschüssen für moderne Geräte und bessere Hygiene
  • Biobetriebe erhalten zusätzliche Förderungen und höhere Zuschüsse
  • Fristen und Unterlagen sind entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung

👉 Wir vom Imkereibedarf Seiringer beraten dich gerne bei der Auswahl der passenden Geräte und informieren dich, welche Investitionen über die AMA-Förderung unterstützt werden können.